Sind Werbegeschenke bis zum 31.2020 zu 100 % steuerlich absetzbar?
Die Gastronomiebranche hat in den letzten Monaten schwierige Zeiten durchgemacht. Auch nach dem Lockdown blieb die Auslastung aufgrund der COVID-19-Beschränkungen gering. Die Regierung versucht daher, die Branche mit verschiedenen Steuervorteilen zu unterstützen, von denen auch Sie als Unternehmen profitieren können.
Wenn Ihr Unternehmen noch eine Veranstaltung oder einen Empfang plant, können Sie diese Fördermaßnahme in Anspruch nehmen. Empfänge und die damit verbundenen Kosten sind bis zum 31. Dezember 2020 zu 100 % steuerlich absetzbar. Die Kosten müssen sich jedoch auf den Zeitraum vom 8. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2020 beziehen. Empfangskosten umfassen im weitesten Sinne Ausgaben, die einem Unternehmen entstehen, um Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Partnern usw. zu pflegen. Dazu gehören Catering, Getränke, Speisen, die Ausstattung des Veranstaltungsortes und Dekorationen wie Blumen. Die Regierung möchte Unternehmen damit dazu anregen, im Jahr 2020 Veranstaltungen oder Empfänge zu organisieren.
Diese Maßnahme gilt nicht für Werbegeschenke an Kunden, Mitarbeiter oder Partner. Daher sind Werbegeschenke weiterhin nur zu 50 % steuerlich absetzbar.
















